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Josef Asselmann, Chronist: Eröffnung des Reichstags zu Augsburg (5. Februar 1555)

Donnerstag, den 5. Februar 2009

In der schwäbischen Stadt Augsburg versammelten sich die Fürsten des Reiches mit ihrem Gefolge.


Sie alle erwarteten den König der deutschen Lande, der vor sie treten würde, um Einigkeit in seinem Reich zu erzielen.
Zu groß waren die Unruhen der vergangenen Jahre gewesen, zuviel Blut war geflossen, zu viel Streit hatte es gegeben, zu viele Unruhen waren entstanden.
Nun sollte es der König richten und dem Streit im Reich ein Ende bereiten. Die Reichsstände waren aus diesem Grund in das schöne Augsburg geladen worden, um eine Lösung zu finden, zu lange schon währten die Unruhen und drohten zu einer Gefahr zu werden, die sich nicht länger auf das Reich beschränken ließ.
In dieser Not berief der König den Reichstag zu Augsburg ein, um Frieden zu stiften und die Einheit des Reiches für alle Zeit zu besiegeln.

Kaiser Ferdinand I. (1503-1564) gemalt von Hans Bocksberger dem ÄlterenTitelblatt des Drucks des Augsburger Reichs- und Religionsfriedens

König Ferdinand I. eröffnete am 5. Februar 1555 den Reichstag zu Augsburg, auf dem die Neuordnung der kirchlichen und politischen Verhältnisse im Reich geklärt sowie das Verhältnis zwischen Kaiser Karl V. und den Reichsständen beruhigt werden sollte.
Notwendig geworden war dieser Schritt nachdem sich die Unruhen in Folge der Reformation immer weiter ausgedehnt hatten und immer wieder zu eskalieren drohten.
Bereits 1552 war der Passauer Vertrag geschlossen worden, ein Abkommen zwischen den protestantischen Reichsfürsten und dem König Ferdinand I. Der Passauer Vertrag stellte die formale Anerkennung des Protestantismus dar, zudem sich in Folge der von Martin Luther ausgehenden kirchlichen Reformen immer weitere Teile der Bevölkerung bekannten. Endgültig besiegelt wurde die Anerkennung des Protestantismus im Reich allerdings erst im Augsburger Religionsfrieden, der als Ergebnis des Reichstages zu Augsburg im Jahr 1555 angesehen werden kann.
Der Anfang Februar eröffnete Reichstag zu Augsburg zog sich bis Ende September desselben Jahres hin. Erst am 25. September 1555 wurde der Augsburger Religionsfriede unterzeichnet. Dieses Gesetz eröffnete den Reichsständen die Religionsfreiheit, jeder Reichsfürst war nun frei in der Wahl seiner Konfession. Für die Untertanen hatte diese Regelung zur Folge, dass sie ihrem Herrn in Glaubensfragen folgten oder in ein Gebiet mit anderer Konfession auswandern.
Der Reichstag zu Augsburg hat damit entscheidende Bedeutung für die weitere Entwicklung in den Bereichen Politik und Religion im Reich. Der damit besiegelte innere Frieden sollte bis 1618, dem Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges, währen.

(Das erste Bild zeigt Kaiser Ferdinand I., gemalt von Hans Bocksberger dem Älteren, das zweite das Titelblatt des Drucks des Augsburger Reichs- und Religionsfriedens)

Weihbischof Johannes von Sickingen: Reichsdeputationshauptschluss (25. Februar 1803)

Montag, den 25. Februar 2008

Das war es also. Eine Ära geht zu Ende. Die Zeit des Einflusses der Kirche in weltlichen Angelegenheiten im Heiligen Römischen Reich geht vorbei. Aller Landbesitz und Einfluss in den Flächenterritorien ist verloren.
Am Ende über unseren Kopf hinweg entschieden. Ohne unsere Teilnahme an den Schlussberatungen. Aber eigentlich haben wir das selbst verschuldet.
Unter dem Eindruck des Unabwendbaren haben wir wie kleine Trotzköpfe darauf verzichtet anwesend zu sein, wenn unser Ende, auch das Ende meines Bistums Freiburg als weltlicher Macht, besiegelt wird.
Aber hätten wir überhaupt etwas ändern können?
Die weltlichen Fürsten, die links des Rheins von Frankreich ihrer Besitzungen beraubt wurden wollten Kompensation. Diese haben sie bekommen – nur die Kirche wird keine Kompensation erhalten.

Der immerwährende Reichstag in Regensburg trat 1594 an die Stelle der immer wieder einberufenen zeitlich begrenzten Reichstage. Statt regelmäßiger Kongresse gab es nun ein dauerhaftes Podium für die Verhandlungen der Fürsten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.Der Immerwährende Reichstag in Regensburg - Darstellung in einem Kupferstich
Dieser Reichstag beschloss am 25. Februar 1803, heute vor 205 Jahren, unter dem Eindruck der an Frankreich verlorenen linksrheinischen Territorien des Reiches, den Reichsdeputationshauptschluss.
In diesem wurde beschlossen, dass die Fürstentümer, die linksrheinische Gebiete an Frankreich hatten abtreten müssen, mit Gebieten rechts des Rheins entschädigt werden sollten.
Diese geschah auf zwei Wegen:
Zum einen über eine Säkularisierung aller geistlichen Fürstentümer, mit Ausnahme von Mainz, das aber auch alle rechtsrheinischen Besitzungen abtreten musste.
Zum anderen wurden kleine Reichsstände, vor allem also kleinere Territorialstaaten und Reichstände mediatisiert, es wurde ihnen also ihre Reichsunmittelbarkeit, genommen, was unter anderem bedeutete, dass sich nicht mehr als eigenständige Reichsstände unmittelbar am Reichstag vertreten sein konnten, sondern nur noch mittelbar, über die Fürstentümer, denen sie nun zugeteilt wurden und in deren Hoheitsgebiet sie aufgingen.
Im Ergebnis waren die Beschlüsse aber keineswegs nur eine Kompensation für die linksrheinischen Fürstentümer – für einige bedeuteten sie darüber hinaus sogar eine deutliche Vergrößerung. So blieb für Preußen z.B. ein Reingewinn an Einwohnern von ca. 460.000, Baden konnte viermal so viel Fläche gewinnen, wie es linksrheinisch verloren hatte.
Der Reichsdeputationshauptschluss war das letzte große Gesetzt des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Es setzte seinen bereits lange zuvor eingeleiteten Niedergang fort.
Sein Ende fand es am 6. August 1806 mit der Verkündung der Entscheidung Kaiser Franz’ die Kaiserkrone des Reiches niederzulegen – der alle ihm gehörenden Erblande in der Folge als Kaiser von Österreich regierte, aber nun keinen Einfluss mehr auf die Gebiete der anderen Reichsfürsten ausüben konnte.