Archiv des Tags ‘Politik’

Clayton Hughes, Fabrikbesitzer in Massachusetts: Hinrichtung Saccos und Vanzettis (23. August 1927)

Sonntag, den 23. August 2009

Endlich ist es soweit, diesen beiden Halunken wird das Leben genommen! Sie haben es nicht besser verdient. Sie wollten unser ganzes Land in den Abgrund reißen, diese Italiener. Kommen hierher und denken sie sein wer. Hah, dass ich nicht lache! Was haben die denn schon geleistet, stehen hier am Fließband oder verrichten Botengänge und denken, dass macht sie zu besseren Menschen. Fordern dann auch noch bessere Arbeitsbedingungen, mehr Lohn und was weiß ich noch was. Dass ich nicht lache! Sollen die doch erstmal was leisten, ehe sie was fordern!
Wenn die mit ihren lächerlichen Forderungen jemals durchgekommen wären, dann lägen wir jetzt ganz am Boden, die USA gäbe es nicht mehr, oder zumindest wäre sie zu einem Land ohne Einfluss und Macht in der Welt verkommen. Arbeiterpack!
Die haben ja keine Vorstellung von der wahren Politik! Abschaum! Kommen aus Europa daher und wollen hier die Welt revolutionieren. So was unerhörtes kann sich auch nur in diesen dummen, ungebildeten Kommunistenköpfen ausbreiten. Wie die nur auf solche Ideen kommen?! Aber egal, heute wird ihnen der Prozess gemacht, diesen brutalen Mördern! Stecken doch alle unter einer Decke. Erst haben sie vollkommen verrückte politische Ideen, dann werden sie zu Mördern, war ja klar!
Da muss der Strick her oder der Elektrische Stuhl, ganz egal, Hauptsache weg mit dem Pack!
Anwälte oder solche, die sich dafür halten, haben sich auch noch für diese beiden Italiener eingesetzt. Unverschämtheit. Die Fakten lagen doch auf der Hand. Da gibt und gab es nichts dran zu rütteln. Wenn ich mir schon diese schmierigen Gesichter anschaue, da sieht man doch gleich, dass das Anarchisten und Mörder sind!
Lang genug wurde mit der Vollstreckung gewartet, kürzlich wurde sie noch in letzter Minute abgesagt. Doch heute wird der Gerechtigkeit hoffentlich endlich genüge getan und die Welt wird von diesen Verbrechern befreit.

   
(Beide Videos sind über YouTube eingebunden. Das linke Video zeigt das Stück “Ballad of Sacco & Vanzetti”, geschrieben von Woody Guthrie, das rechte Video “Here’s to you”, geschrieben von Ennio Morricone. Beide Lieder werden gesungen von Joan Baez)

Am 23. August 1927 wurden über Ferdinando „Nicola“ Sacco und Bartolomeo Vanzetti in den USA hingerichtet.
Es handelt sich um die Hinrichtung von zwei aus Italien nach Amerika eingewanderten Arbeiter, die sich in den USA der anarchistischen Arbeiterbewegung angeschlossen hatten und des Raubmordes für schuldig befunden wurden. Die Frage der Schuld bzw. Unschuld der beiden ist bis heute umstritten und sorgt immer wieder für Diskussionen und Spekulationen. Sacco und Vanzetti wanderten im Jahr 1908 unabhängig voneinander in die USA ein. Der aus Torremaggio stammende Sacco schlug sich in Massachusetts als Hilfsarbeiter durch, während Vanzetti sich nach anfänglichen Aushilfstätigkeiten, ebenfalls in Massachusetts, als Fischverkäufer selbständig machte.
1917 trafen die beiden Auswanderer erstmals aufeinander und zwar anlässlich der Flucht nach Mexiko, die sie vornahmen um der Einberufung zur Armee zu entgehen. Wenige Monate nach ihrem Aufenthalt in Mexiko kehrten die Beiden in die USA zurück.
Am Heiligabend des Jahres 1919 wurde in Bridgewater ein Überfall auf einen Geldtransporter verübt, bei dem die Täter jedoch wenig Erfolg hatten und ohne Beute flüchten mussten.
Wenig später, am 15. April 1920 wurden in South Braintree zwei Angestellte der Slater & Morill Shoe Company erschossen und um eine Summe in Höhe von 15 776,51$ erleichtert – das Lohngeld für die Angestellten der Firma. Die Täter flüchteten mit ihrer Beute in einem blauen Buick, in dem sich außer ihnen zwei oder drei weitere Personen befunden haben sollen.

Was haben diese Vorfälle nun mit Sacco und Vanzetti zu tun?
Bei den Ermittlungen legte sich der Michael Stewart, der Polizeileiter von Bridgewater, schnell darauf fest, dass die Täter aus dem Kreis der Anarchisten stammen müssten, eine zur damaligen Zeit beliebte Annahme, befanden sich die USA doch in einer Wirtschaftskrise für die die politische Linke verantwortlich gemacht wurde. Die Propaganda der Regierung schürte gezielt die Angst vor der so genannten Roten Gefahr. Anarchisten, Bolschewisten, Kommunisten, Arbeiter und Einwanderer stellten nach konservativer Meinung eine erhöhte Gefahr dar.
Grund für die Annahme des Polizeileiters von Bridgewater, die Tat ginge auf das Konto von Anarchisten, war folgender: Ferruccio Coacci sollte wegen Verteilung anarchistischer Schriften deportiert werden und hatte sich nicht, wie vorgesehen, am 15. April bei den Behörden gemeldet. Daraus wurde nun der Schluss gezogen, Coacci müsse einer der Täter sein.
Stewart ließ Coaccis Haus und Grundstück durchsuchen und glaubte, im Schuppen Reifenspuren eines Buicks entdeckt zu haben. Damit war für ihn die Verbindung zum versuchten Raubüberfall klar, auch wenn Mike Boda, ein Mitbewohner Coaccis beteuerte, in dem Schuppen sei ein Wagen einer anderen Marke untergebracht, der sich zur Zeit in Reparatur befinde.
Da Boda nach der Hausdurchsuchung untertauchte, nahm Stewart Kontakt zur Werkstatt auf. Sobald Boda sein Auto abholen wollte, sollte die Polizei informiert werden. Dies geschah auch als Boda zusammen mit Vanzetti, Sacco und einem weiteren Mann am 5. Mai 1920 das Auto aus der Werkstatt abholen wollte. Vor dem Eintreffen der Polizei flüchteten die Männer jedoch. Während Boda und seinem Begleiter die Flucht gelang, waren Sacco und Vanzetti anscheinend nicht schnell genug und wurden nur wenig entfernt verhaftet. Bei der Verhaftung waren Beide bewaffnet, Sacco trug einen 32er Colt und Vanzetti einen Revolver bei sich.
Für Stewart und den Distriktstaatsanwalt Katzmann waren die beiden damit Verdächtige, die sowohl am gescheiterten Überfall von Bridgewater als auch am Raubüferall in South Braintree beteiligt gewesen waren, auch wenn sich keine stichhaltigen Beweise finden ließen und keine Verbindung zwischen den beiden Taten nachgewiesen werden konnte.
Weder stimmten Fingerabdrücke vom Tatort mit denen der Verdächtigen überein, noch konnte zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass die Schüsse aus dem Colt von Sacco oder dem Revolver von Vanzetti abgegeben wurden.
Dennoch kam es zum Prozess, der am 14. Juli 1921 mit einem überraschenden Schuldspruch endete, obwohl Zeugen die Angeklagten entlasteten und angebliche Beweisstücke sich als unbrauchbar herausstellten.
Bereits am 18. Juli stellte die Verteidigung den ersten Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, womit sie auch erfolgreich war. Dies war nur einer von mehreren Versuchen, das Urteil zu revidieren oder abzuändern. Letztendlich erstreckte sich dieser Prozess bis in das Jahr 1927.
Trotz Vanzettis Gnadengesuch, zahlreicher internationaler Proteste und Hinweise auf fehlerhafte Auswertung von Fakten und das Fehlen eindeutiger Beweise wurde das Todesurteil gegen Sacco und Vanzetti am 23. August 1927 vollstreckt.
Noch heute, Jahrzehnte nach dem Fall gibt es zahlreiche Spekulationen, die in verschiedene Richtungen weisen. Auf der einen Seite stehen die Anhänger der Theorie, Vanzetti und Sacco seien unschuldig und lediglich Opfer der damaligen Hetzkampagne gegen alle politisch Andersdenkenden. Auf der anderen Seite wird vermutet, beide seien schuldig und der Prozess sei fair verlaufen.
Des weiteren gibt es auch die Annahme, dass Sacco schuldig sei, während Vanzetti nur eine Teilschuld treffe, da er nicht an der Ausführung, sondern lediglich an der Planung der Tat beteiligt gewesen sei.
Wie dem auch sei. Sicherheit wird es nach so vielen Jahren vermutlich nicht mehr geben und der Fall Sacco und Vanzetti wird weiterhin die Gemüter erhitzen sowie für jede Menge Theorien und Spekulationen sorgen.

Hartwig auf dem Felde: Constitutio de feudis (28. Mai 1037)

Mittwoch, den 28. Mai 2008

Die Rechte der einfachen Vasallen wurden gestärkt. Ein bemerkenswerter Schachzug unseres Kaisers, der sich mit dieser Taktik der Unterstützung des niederen Adels sicher sein kann. Wer weiß schon, wozu diese Unterstützung einst noch gut sein wird. Mit Sicherheit hat sich der Kaiser etwas bei seinem Vorgehen gedacht, das über die momentane Situation hinausgeht.
Abzuwarten bleibt, welche Auswirkungen die Entscheidung über die Erblichkeit der Lehen auch für die kleinen Vasallen in den nächsten Jahren haben wird. Mit Sicherheit wird diese Gruppe erstarken und sich zu Höherem berufen fühlen, ich kann es förmlich vor mir sehen, wie so ein ungehobelter Bauer aus der Provinz auf einmal an den Hof kommt und immer mehr Rechte für sich einfordert.
Noch bin ich mir nicht schlüssig, ob der Triumph über diesen aufsässigen Erzbischof es wert war, das Risiko einer weitreichenden gesellschaftlichen Umschichtung in Kauf zu nehmen. Aber vielleicht irre ich mich ja auch und alles bleibt weitgehend wie es zur Zeit ist.
Vielleicht ergibt sich für eine wie mich durch diese Veränderung aber auch eine großartige Chance. Vielleicht werden mehr Herren den Anspruch stellen, einen weltoffenen und modernen Haushalt zu führen, sodass ich mit meiner Laute und meinen Liedern ein größeres Publikum erreichen kann. Jetzt werde ich auf jeden Fall an den nächsten großen Hof ziehen, um diese sensationelle Neuigkeit aus Italien weiterzugeben. Der Burgherr und seine Vertrauten werden mir für diese Nachricht aus der Hand fressen und besonders großzügig sein. Und die Hofdamen erst – sicherlich werde ich die nächsten Nächte nicht alleine verbringen. Welch herrliche Aussicht. Wenn es danach geht, darf der Kaiser gerne häufiger von sich Reden machen, denn dann steigt das Interesse an meinen Diensten rasch an.

Am 28. Mai 1037 erließ Konrad II. während der Belagerung Mailands ein Gesetz, das die Rechtsverhältnisse der Lehnsträger regeln sollte. Die Bischöfe in Norditalien hatten durch die Schenkung zahlreicher Ländereien und anderer Güter eine mächtige und weitgehend selbständige Stellung erreicht, die sich in erster Linie auf ihre Vasallen stützte. Da die Bischöfe ihre Besitzungen nicht alleine verwalten und bewirtschaften konnten, vergaben sie sie an Lehnsmänner, die als Gegenleistung bestimmte Dienste verrichten mussten, so z.B. den Kriegsdienst. Diese Vasallen, Capitane genannt, hatten in den meisten Fällen eine gesicherte Stellung gegenüber ihren Herren, da durch den Kriegsdienst eine enge Bindung zwischen ihnen bestand. So hatten die Capitane in der Regel die Erblichkeit ihrer Lehen durchgesetzt. Sie selber verwalteten die ihnen überlassenen Lehen nur in Einzelfällen. Zumeist vergaben sie diese an Unter- oder Aftervasallen, die später als Valvassoren bezeichnet wurden. Diese Untervasallen verfügten über keine abgesicherte Stellung gegenüber ihren Herren, vielmehr waren sie deren Willkür ausgeliefert; so konnten ihnen sogar ihr Lehen entzogen werden.
Diese Situation war die Hauptursache für die Unruhen der Jahre 1035 bis 1037. Direkter Auslöser war Aribert II., Erzbischof von Mailand, der 1035 einem Vasallen sein Lehen entzogen hatte. Daraufhin entstand der so genannte Valvassorenaufstand, der sich nicht allein auf Mailand beschränkte, sondern auch auf die umliegenden Gebiete übergriff.
Anfang des Jahres 1037 erreichte Konrad II. mit seinem Heer Mailand, den Ausgangspunkt der Unruhen.
Nur kurze Zeit nach der Ankunft des Kaisers brach ein Tumult aus. Dieser war die Folge eines Gerüchts, das besagte, Konrad II. habe Mailand das Bistum Lodi entzogen. Die Mailänder befürchteten eine Schmälerung ihrer Interessen, wogegen sie lautstark protestierten. Außerdem forderten die Valvassoren die Anerkennung ihrer Gleichstellung. Zu einer Entscheidung in diesem Fall aber fehlte es dem Kaiser sowohl an einem vollständigen Überblick über die Situation als auch an ausreichend Truppen, die im Falle eines gewaltsamen Einschreitens nötig gewesen wären. Aus diesen Gründen zog sich der Kaiser vorerst nach Pavia zurück, wo er Mitte März einen Hoftag abzuhalten gedachte. Auf dem Hoftag in Pavia wurden die Übergriffe Ariberts angeklagt und es kam zum endgültigen Bruch zwischen dem Kaiser und dem Erzbischof von Mailand. Aribert, der wegen Hochverrats verhaftet wurde, gelang schließlich die Flucht nach Mailand. Die Vorbereitungen auf eine kämpferische Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Erzbischof wurden von beiden Seiten vorangetrieben.
Zu einem direkten Aufeinandertreffen der beiden Parteien kam es zunächst nicht. Stattdessen verwüsteten und brandschatzten die kaiserlichen Truppen auf ihrem Weg nach Mailand die Umgebung. Drei Meilen entfernt von der Metropole errichteten sie ihr Lager. Immer wieder wurden Angriffe auf die Stadt verübt oder Ausfälle der Belagerten pariert. Keine der beiden Seiten konnte einen durchschlagenden Erfolg erringen, sodass der Belagerungszustand noch bis Ende Mai anhielt.
Kurz vor dem Abbruch der Belagerung erließ Konrad II. am 28. Mai 1037 Lehnsgesetz - Constitutio de feudis.
Das Gesetz zielt auf die Gleichstellung und Sicherung der Rechte aller Lehnsträger von Reichs- und Kirchenlehen ab. Im Wesentlichen enthält es folgende Aspekte: die Sicherung des Besitzes der Vasallen gegen willkürliche Handlungen der Seniores wie Verdrängung vom Lehen oder Veräußerung des Lehens, außerdem wurde die Erblichkeit der Lehen garantiert.
Mit diesem Gesetz wird die Stellung der Untervasallen rechtlich abgesichert. Es wird festgelegt, dass Inhaber von Reichs- und Kirchenlehen ihren Besitz nicht ohne eindeutigen Schuldnachweis und den Urteilsspruch ihrer Standesgenossen verlieren konnten. Diese Bestimmung hatte auch rückwirkende Geltung, betraf folglich auch das von Aribert eingezogene Lehen, das Auslöser der Unruhen gewesen war.
Beiden Parteien, sowohl dem Lehnsmann als auch dem Lehnsherrn, wurde durch die Konstitution das Recht eingeräumt, im Streitfalle das königliche Gericht anzurufen. Bei den großen Vasallen fungierte der König persönlich als oberster Richter.
Eine bedeutende Neuerung in Bezug auf das bisherige Verfahren war auch die aufschiebende Wirkung der Urteilsschelte. Der Vasall blieb laut Gesetz bis zum endgültigen Urteilsspruch im Besitz des Lehens. Das bedeutete, dass der Senior nicht mehr das Recht besaß, das Lehen sofort einzuziehen, auch wenn das Urteil letztendlich für ihn sprach.
Außerdem wurde in der Constitutio de feudis festgelegt, dass der Senior nicht ohne Zustimmung des Vasallen über die Lehen verfügen darf, weder durch Tausch, Prekarie noch libellarische Verleihung.
Ein weiterer wesentlicher Punkt des Gesetzes Konrads II. ging auf die Forderung der Vasallen nach der Erblichkeit ihrer Lehen ein. In der Urkunde vom 28. Mai 1037 wurde die Vererblichkeit schriftlich fixiert. Die Lehen waren im Mannesstamme erblich. War kein Sohn vorhanden, so folgte der Enkel. Sollte weder ein Sohn noch ein Enkel vorhanden sein, erbte der Bruder des Lehnsträgers. Dessen Anspruch auf das Lehen ergab sich aus dem gemeinsamen Vater. Beim Übergang des Lehens an einen Erben war die gewohnheitsrechtliche Abgabe von Pferden und Waffen an den Herrn zu entrichten.
Das Gesetz zielt auf die Gleichstellung und Sicherung der Rechte aller Lehnsträger von Reichs- und Kirchenlehen ab. Im Wesentlichen enthält es folgende Aspekte: die Sicherung des Besitzes der Vasallen gegen willkürliche Handlungen der Seniores wie Verdrängung vom Lehen oder Veräußerung des Lehens, außerdem wurde die Erblichkeit der Lehen garantiert.
Jeder Verstoß gegen dieses Gesetz sollte mit einer Strafe in Höhe von 100 Pfund Gold belegt werden. Diese Summe war jeweils zur Hälfte an den Geschädigten und an die kaiserliche Kammer zu entrichten.
Mit diesem Gesetz zeigt Konrad II. deutlich, auf wessen Seite er in dem Konflikt steht. Die Bischöfe der Lombardei, besonders Aribert, wurden durch die Bestimmungen hart getroffen, da diese ihrer willkürlichen und unterdrückenden Haltung den Vasallen gegenüber entgegenwirkten. Sowohl die Begünstigung der Markgrafen als auch das Eingehen auf die Forderungen der Valvasoren stellten einen großen Rückschlag für die Politik der lombardischen Bischöfe dar.
Gleichzeitig erzielte die Constituto de feudis eine andere Wirkung, nämlich Aribert die Vasallen abspenstig zu machen und zugleich für die Interessen Konrads zu gewinnen.
Zu erwähnen ist außerdem die Absicht des Kaisers, die Aussöhnung der Lehnsherren und der Vasallen zu erreichen und damit ihre militärische Stärke zu erhalten, die dem Senior bzw. im Endeffekt auch dem Kaiser dienen sollte.

Nachrichtensendung: Frauenwahlrecht in Appenzell-Innerhoden (25. März 1990)

Dienstag, den 25. März 2008

Ein Ereignis, das einer Sensation gleichkommt, haben wir heute aus dem Schweizer Kanton Appenzell-Innerhoden zu vermelden. Mit dem heutigen Tage hat das Bundesgericht angeordnet, auch in diesem Kanton der weiblichen Bevölkerung das Stimmrecht zuzugestehen und somit den bisherigen, rückständigen Status aufzuheben.
Die Reaktionen auf diesen Beschluss des Bundesgerichts fallen in der Bevölkerung des Kantons sehr unterschiedlich aus:

Beat Zinsli: Jetzt ist es soweit, das schwache Geschlecht mischt sich in die Politik ein, das kann nur den Untergang bedeuten.

Renata Gruber: Ein Jubeltag, ein Triumph, ein Grund zum Feiern!

Elisabeth Jenni: Die Gerechtigkeit hat heute gesiegt und wir alle wurden endlich zu gleichwertigen Bürgern erhoben!

Urs Bircher: Ja, so soll es denn sein. Was das nun verändert weiß ich nicht, da wird wohl nicht viel passieren, also keine gewaltigen Unterschiede meine ich zu früher. Ich glaube nicht, dass sich das Stimmverhalten von Frauen und Männern unterscheidet, am Ende wollen wir doch alles das Gleiche erreichen, oder nicht?!

Am 25. März 1990 bestätigte das Bundesgericht der Schweiz die Verfassungswidrigkeit der Kantonsverfassung von Appenzell-Innerhoden, sodass auch hier das auf eidgenössischer Ebene beschlossene Stimmrecht für Frauen eingeführt werden musste, was dann am 27. November 1990 auch tatsächlich geschah. Appenzell-Innerhoden war damit der letzte Kanton der Schweiz, der das Frauenstimmrecht einführte.
Insgesamt ist die Schweiz eines der letzten Länder in Europa, die das Stimmrecht für Frauen eingeführt haben und damit den Frauen die vollen Bürgerrechte zuerkannte. Erst am 16. März 1971 wurde das Frauenstimmrecht in der Schweiz formell wirksam, bis es allerdings in allen Kantonen durchgesetzt wurde, sollte, wie das Beispiel Appenzell-Innerhoden zeigt, noch rund 20 Jahre dauern.
Die Hauptursache für diese Verzögerung ist im politischen System der Schweiz zu finden, denn bei Änderungen der Verfassung ist die stimmberechtigte Bevölkerung zur Abstimmung aufgerufen. Um also das Stimmrecht für Frauen einzuführen, bedurfte es einer Mehrheit der stimmberechtigten männlichen Bevölkerung der Schweiz.