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Josef Asselmann, Chronist: Eröffnung des Reichstags zu Augsburg (5. Februar 1555)

Donnerstag, den 5. Februar 2009

In der schwäbischen Stadt Augsburg versammelten sich die Fürsten des Reiches mit ihrem Gefolge.


Sie alle erwarteten den König der deutschen Lande, der vor sie treten würde, um Einigkeit in seinem Reich zu erzielen.
Zu groß waren die Unruhen der vergangenen Jahre gewesen, zuviel Blut war geflossen, zu viel Streit hatte es gegeben, zu viele Unruhen waren entstanden.
Nun sollte es der König richten und dem Streit im Reich ein Ende bereiten. Die Reichsstände waren aus diesem Grund in das schöne Augsburg geladen worden, um eine Lösung zu finden, zu lange schon währten die Unruhen und drohten zu einer Gefahr zu werden, die sich nicht länger auf das Reich beschränken ließ.
In dieser Not berief der König den Reichstag zu Augsburg ein, um Frieden zu stiften und die Einheit des Reiches für alle Zeit zu besiegeln.

Kaiser Ferdinand I. (1503-1564) gemalt von Hans Bocksberger dem ÄlterenTitelblatt des Drucks des Augsburger Reichs- und Religionsfriedens

König Ferdinand I. eröffnete am 5. Februar 1555 den Reichstag zu Augsburg, auf dem die Neuordnung der kirchlichen und politischen Verhältnisse im Reich geklärt sowie das Verhältnis zwischen Kaiser Karl V. und den Reichsständen beruhigt werden sollte.
Notwendig geworden war dieser Schritt nachdem sich die Unruhen in Folge der Reformation immer weiter ausgedehnt hatten und immer wieder zu eskalieren drohten.
Bereits 1552 war der Passauer Vertrag geschlossen worden, ein Abkommen zwischen den protestantischen Reichsfürsten und dem König Ferdinand I. Der Passauer Vertrag stellte die formale Anerkennung des Protestantismus dar, zudem sich in Folge der von Martin Luther ausgehenden kirchlichen Reformen immer weitere Teile der Bevölkerung bekannten. Endgültig besiegelt wurde die Anerkennung des Protestantismus im Reich allerdings erst im Augsburger Religionsfrieden, der als Ergebnis des Reichstages zu Augsburg im Jahr 1555 angesehen werden kann.
Der Anfang Februar eröffnete Reichstag zu Augsburg zog sich bis Ende September desselben Jahres hin. Erst am 25. September 1555 wurde der Augsburger Religionsfriede unterzeichnet. Dieses Gesetz eröffnete den Reichsständen die Religionsfreiheit, jeder Reichsfürst war nun frei in der Wahl seiner Konfession. Für die Untertanen hatte diese Regelung zur Folge, dass sie ihrem Herrn in Glaubensfragen folgten oder in ein Gebiet mit anderer Konfession auswandern.
Der Reichstag zu Augsburg hat damit entscheidende Bedeutung für die weitere Entwicklung in den Bereichen Politik und Religion im Reich. Der damit besiegelte innere Frieden sollte bis 1618, dem Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges, währen.

(Das erste Bild zeigt Kaiser Ferdinand I., gemalt von Hans Bocksberger dem Älteren, das zweite das Titelblatt des Drucks des Augsburger Reichs- und Religionsfriedens)

Franz Gruber und Xaver Grassnacher: Reinheitsgebot in Bayern (23. April 1516)

Mittwoch, den 23. April 2008

„Zwei Bier bitte.“
„Danke für die Einladung Franz!“
„Bitte, gerne. Ich wollte Dir endlich einmal dieses köstliche Bier zeigen, dass sie hier seit Generationen brauen. Schon mein Großvater hat von diesem Bier geschwärmt und sich täglich eine Maß gegönnt.“
„Bitte sehr die Herren. Wohl bekomm’s!“
„Prost Xaver!“
„Prost Franz“
„Hm, wirklich gut! Nicht so eine Plörre wie neulich auf dem Dorffest. Das war ja unerträglich, ganz ohne Geschmack, einfach nur bitter. Dagegen ist dieses Bier ein Genuss, würzig, herb und erfrischend. Du hattest Recht, Franz!“
„Ja, da gab es wohl im Nachhinein noch Schwierigkeiten, denn die Brauerei, die das Dorffest beliefert hat, soll sich auf alte Traditionen berufen haben und ihrem Bier irgendetwas zugesetzt haben, was man schon im Mittelalter benutzt haben soll. Muss aber ja nicht immer gut sein, was die Leute da damals ausprobiert haben.“
„Keine Ahnung, aber da gab es doch mal so ein Braugebot oder so was, nachdem sich heute noch alle richten müssen. Das kann ja nicht ganz verkehrt gewesen sein.“

Herzog Wilhelm IV. erlässt am 23. April 1516 in Ingolstadt das Reinheitsgebot für Bier, das zukünftig für ganz Bayern gelten sollte. Dieses war notwendig geworden, da sich in Folge des Landshuter Erbfolgekrieges die bayrischen Teilherzogtümer wiedervereinigt hatten und ihre Rechte vereinheitlicht werden mussten.
Das bayrische Reinheitsgebot regelte sowohl die Inhaltsstoffe als auch die Preise von Bier. Notwendig geworden war es aus verschiedenen Gründen. Zum einen konnte durch die Vorschrift, dass ausschließlich Gerste, Hopfen und Wasser für Bier verwendet werden durften, erreicht werden, dass die Getreidesorten Weizen und Roggen den Bäckern vorbehalten waren und auf diese Weise die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung gesichert werden konnte. Zum anderen wurde erreicht, dass Inhaltsstoffe wie Rosmarin, Ruß oder Kreidestaub aus dem Bier verbannt wurden. Diese Stoffe wurden dem Bier vorher immer wieder zugesetzt, um zum Beispiel einen besonderen Geschmack zu erzielen oder sauer gewordenes Bier wieder genießbar zu machen.
Warum im Reinheitsgebot von 1516 keine Hefe erwähnt wird, ist bisher nicht geklärt. Denn die Wirkung der Hefe war den Bierbrauern bereits bekannt. Sie gaben die Überreste des letzten Brauvorgangs, also die Hefe, zum neuen Ansatz hinzu.
Das bayrische Reinheitsgebot war allerdings nicht das erste seiner Art. Aus Nürnberg ist eine ähnliche Verordnung von 1155 überliefert und auch aus anderen Städten sind derartige Regelungen bekannt. In vielen Fällen sind allerdings keine Zeugnisse mehr vorhanden.