Ernst Haberli: Abschaffung des Adels in Österreich (3. April 1919)
Endlich ist es soweit gekommen, dass alle Bürger unseres Landes gleich sind, es gibt kein Vorrecht der Geburt mehr. Diese überholte Ansicht wurde mit dem heutigen Tage revidiert und klargestellt, dass wirklich alle Menschen gleich sind.
Da wird noch so mancher feine Herr seinem Titel hinterher trauern, da er sich nicht mehr mit „Herr Graf“ ansprechen lassen kann, sondern ganz gewöhnlich Herr Schorrenberger oder Herr Grünmeyer genannt wird.
In Österreich wurden im Zusammenhang mit der Republiksgründung am 3. April 1919 alle Adelstitel und Adelsprivilegien per Gesetz abgeschafft, gleichzeitig wurde die weitere Verwendung von Titeln unter Strafe gestellt. Mit dieser Anweisung wurde das Führen von Prädikaten wie zum Beispiel ,Durchlaucht’ und ,Hoheit’ sowie Standesbezeichnungen wie ,Graf’ oder ,Herzog’ untersagt, ebenso betroffen von dieser Regelung war der Namenszusatz ,von’. Außerdem wurden die Habsburger des Landes verwiesen und zum Teil sogar mit einem Einreiseverbot belegt, da in Österreich befürchtet wurde, dass das Haus Habsburg versuchen würde, die Monarchie im Land an der Donau erneut zu installieren, wie es der ehemalige Kaiser Karl im benachbarten Ungarn versucht hatte.
1920 wurde dieses Gesetz schließlich in den Verfassungsrang erhoben und ist bis heute in Kraft. Heute ist der Adel in Österreich trotz zum Teil intensiven Widerstandes gegen dieses Adelsabschaffungsgesetzes nur noch ein gesellschaftliches Phänomen, das besonders in der österreichischen Regenbogenpresse gerne behandelt wird, politisch und rechtlich hat der Adel der Alpenrepublik aber keine Bedeutung mehr.
Gewissermaßen als Kompensation für die verbotenen Adelstitel wird in Österreich sehr viel Wert auf akademische Grade und Berufstitel gelegt.
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