Nachrichtensendung: Frauenwahlrecht in Appenzell-Innerhoden (25. März 1990)
Dienstag, den 25. März 2008Ein Ereignis, das einer Sensation gleichkommt, haben wir heute aus dem Schweizer Kanton Appenzell-Innerhoden zu vermelden. Mit dem heutigen Tage hat das Bundesgericht angeordnet, auch in diesem Kanton der weiblichen Bevölkerung das Stimmrecht zuzugestehen und somit den bisherigen, rückständigen Status aufzuheben.
Die Reaktionen auf diesen Beschluss des Bundesgerichts fallen in der Bevölkerung des Kantons sehr unterschiedlich aus:
Beat Zinsli: Jetzt ist es soweit, das schwache Geschlecht mischt sich in die Politik ein, das kann nur den Untergang bedeuten.
Renata Gruber: Ein Jubeltag, ein Triumph, ein Grund zum Feiern!
Elisabeth Jenni: Die Gerechtigkeit hat heute gesiegt und wir alle wurden endlich zu gleichwertigen Bürgern erhoben!
Urs Bircher: Ja, so soll es denn sein. Was das nun verändert weiß ich nicht, da wird wohl nicht viel passieren, also keine gewaltigen Unterschiede meine ich zu früher. Ich glaube nicht, dass sich das Stimmverhalten von Frauen und Männern unterscheidet, am Ende wollen wir doch alles das Gleiche erreichen, oder nicht?!
Am 25. März 1990 bestätigte das Bundesgericht der Schweiz die Verfassungswidrigkeit der Kantonsverfassung von Appenzell-Innerhoden, sodass auch hier das auf eidgenössischer Ebene beschlossene Stimmrecht für Frauen eingeführt werden musste, was dann am 27. November 1990 auch tatsächlich geschah. Appenzell-Innerhoden war damit der letzte Kanton der Schweiz, der das Frauenstimmrecht einführte.
Insgesamt ist die Schweiz eines der letzten Länder in Europa, die das Stimmrecht für Frauen eingeführt haben und damit den Frauen die vollen Bürgerrechte zuerkannte. Erst am 16. März 1971 wurde das Frauenstimmrecht in der Schweiz formell wirksam, bis es allerdings in allen Kantonen durchgesetzt wurde, sollte, wie das Beispiel Appenzell-Innerhoden zeigt, noch rund 20 Jahre dauern.
Die Hauptursache für diese Verzögerung ist im politischen System der Schweiz zu finden, denn bei Änderungen der Verfassung ist die stimmberechtigte Bevölkerung zur Abstimmung aufgerufen. Um also das Stimmrecht für Frauen einzuführen, bedurfte es einer Mehrheit der stimmberechtigten männlichen Bevölkerung der Schweiz.